Außerbetriebsetzung (Fahrzeugabmeldung)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Die Außerbetriebsetzung ist auch online über i-Kfz möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
Gebühr
- 16,50 €
- 5,10 € für den Verwertungsnachweis
- 2,10 € über i-Kfz