Digitale Antragstellung in baurechtlichen Verfahren
Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises bietet Bauherren seit dem 01.11.2024 die Möglichkeit, Baugenehmigungen digital zu beantragen. Bis zum 31.12.2024 können Bauanträge alternativ noch in Papier eingereicht werden, ab dem 01.01.2025 ist aufgrund der Vorgaben in der Landesbauordnung nur noch die digitale Antragstellung möglich.
Bauanträge dürfen an das Landratsamt nur über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa-BW) eingereicht werden. Mit dem "Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein.
Nicht zulässig ist eine Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach des Landratsamtes oder an einen Mitarbeiter des Landratsamtes oder eine Übermittlung über andere Datenaustausch- plattformen oder eine Übermittlung auf einem Datenträger (z.B. Stick oder Disc). Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht bzw. vernichtet.
Verfügbare Onlinedienstleistungen
Über das Virtuelle Bauamt können sämtliche Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Verlängerungen, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden. Zudem können der Baubeginn angezeigt und Ausnahmen von Veränderungssperren beantragt werden.
Online-Antragsstellung
Für die Nutzung von ViBa ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
Tutorial-Video
Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.