Zentrale Bußgeldstelle
In der Zentralen Bußgeldstelle werden alle Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet. Zum einen sind dies Ordnungswidrigkeiten welche sich aus dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie der Fahrerlaubnisverordnung ergeben. Zum anderen sind dies Ordnungswidrigkeiten, die speziellen Rechtsnormen wie z.B. Abfallgesetz, Güterkraftverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Naturschutzgesetz, usw. unterliegen.
Ausnahme: Ordnungswidrigkeiten bezüglich Fahrpersonalrecht werden im Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz bearbeitet.
Bei der Bußgeldstelle steht Ihnen die Online-Anhörung gebührenfrei zur Verfügung. Wenn Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Verwarnung mit Verwarngeld erhalten haben, können Sie den Online-Service auch dazu nutzen, das Verwarnungsgeld anzuerkennen und zu bezahlen. Ebenso besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die entsprechenden Beweisfotos.