Behördenwegweiser
Baurechtsamt
Allgemeine Informationen
Beschreibung
Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für die Bearbeitung aller Bauanträge, Bauvoranfragen sowie für Ausnahme-/Abweichungs- und Befreiungsanträge nach dem Kenntnisgabeverfahren zuständig. Dies gilt für sämtliche Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises mit Ausnahme der neun eigenen, weiteren Baurechtsbehörden.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Terminvereinbarung erforderlich.
Montag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr
- 17:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Übergeordnete Dienststellen
Landratsamt Rhein-Neckar-KreisZugehörige Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen